Wege zum Sozialrecht
 

17 Senkungen stehen acht Erhöhungen gegenüber
Unterschiedliche Zusatzbeiträge der Krankenkassen – Kommt es zu einer Abschaffung des gegenwärtigen Zusatzbeitrages?

17 der derzeit noch 109 gesetzlichen Krankenkassen haben zu Jahresbeginn ihren Zusatzbeitrag gesenkt, während acht Krankenkassen zu einer Erhöhung gezwungen waren. Bei 84 Krankenkassen blieb der Zusatzbeitrag zum Jahreswechsel 2017/18 unverändert, wie aus einer Krankenkassenliste des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hervorgeht (www.gkv.zusatzbeitraege.de). Bis auf eine Betriebskrankenkasse in Baden-Württemberg verlangen alle Krankenkassen einen Zusatzbeitrag, wenn auch in unterschiedlicher Höhe. Er ist lediglich von den Mitgliedern und nicht von den Arbeitgebern zu entrichten. Das finanzielle Volumen dieses „Obolus“ belief sich im vergangenen Jahr bundesweit auf rund 14 Milliarden Euro. Aktuell liegt die Spannbreite des Zusatzbeitrages zwischen 0,0 und 1,7 Prozentpunkten. Der teilweise große Unterschied erklärt sich nicht nur aus den unterschiedlichen Versichertenstrukturen, sondern auch daraus, dass die Versorgung in Großstädten und Ballungsräumen mit vielen Ärzten, Krankenhäusern und sonstigen Leistungserbringern deutlich teurer ist als in mehr ländlich strukturierten Gebieten.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2018.03.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2944-7127
Ausgabe / Jahr: 3 / 2018
Veröffentlicht: 2018-03-21