Abschlagsfreie Altersrente vor Vollendung des 67. Lebensjahres
Die politischen Parteien wollen, je nach Couleur, die Rente mit 67 wieder abschaffen oder zumindest einfrieren. Das mag man verstehen oder auch nicht. Tatsache ist aber, dass die Rente mit 67 in der Wirklichkeit bereits angekommen ist. Aber nicht jeder muss bis zum 67. Lebensjahr arbeiten, um eine ungekürzte Rente zu erhalten. So ist auch noch eine ungeschmälerte Rente ab dem 63. Lebensjahr, spätestens aber mit dem 65. Lebensjahr möglich. Wer eine solche Rente beanspruchen kann, ist Aufgabe der Rentenversicherungsträger festzustellen. Hier greift der Beratungsanspruch des Versicherten nach § 14 SGB I.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2012 |
| Veröffentlicht: | 2012-05-15 |