Wege zum Sozialrecht
 

Aktuelle Probleme zur Überprüfung belastender Verwaltungsakte nach § 44 SGB X

§ 44 SGB X ist ein Solitär des Sozialrechts, der an den Gedanken von der möglichst weitgehenden Verwirklichung sozialer Rechte anknüpft und diesen zulasten der Bestandskraft von Verwaltungsakten (VAs) umsetzt. Man darf wohl – ohne Verletzung eines Neutralitätsgebots – konstatieren, dass für den Gesetzgeber bei Schaffung der Norm in den 70er-Jahren des letzten Jahrhunderts andere Prämissen galten, als dies heute der Fall ist. § 44 SGB X hat den seither eingetretenen Wandel in den Zielvorstellungen des Gesetzgebers in der Substanz jedoch unbeschadet überstanden. Aus der Perspektive des Fachanwalts wirkt die Regelung – ganz nebenbei – auch haftungsbegrenzend, denn man kommt im „Ernstfall“ in das Verfahren zurück wenn es zutrifft, dass sich jeder abgeschlossene Fall über das „Wunder des § 44 SGB X“ reanimieren lässt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2009.07.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2944-7127
Ausgabe / Jahr: 7 / 2009
Veröffentlicht: 2009-07-01

Seiten 193 - 200