Wege zum Sozialrecht
 

Anerkennung von Covid-19 als Berufskrankheit

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat festgestellt, dass derzeit eine Anerkennung von Covid-19 Erkrankungen als Berufskrankheit bei Personen möglich ist, die im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig sind.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2944-7127
Ausgabe / Jahr: 2 / 2021
Veröffentlicht: 2021-02-17