Anstieg der Anträge auf Feststellung eines GdB in den Bundesländern
Zusammenfassung der Steuerpauschbeträge beim Grad der Behinderung erscheint geboten
Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die behinderten Menschen unmittelbar infolge der Behinderung entstehen, kann gem. §§ 33, 33b Einkommensteuergesetz (EStG) ein Pauschbetrag vom Einkommen abgezogen werden (sogenannter Behinderten-Pauschbetrag). Mit dem Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen vom 9.12.2020 wurden die Behinderten-Pauschbeträge verdoppelt und auf zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags bei einem Grad der Behinderung von weniger als 50 verzichtet. Außerdem wurde ein Behinderten-Pauschbetrag bereits ab einem Grad der Behinderung von mindestens 20 eingeführt.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2944-7127.2025.10.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-10-15 |