Wege zum Sozialrecht
 

Bundesrat schlägt Verbesserungen am Präventionsgesetz vor

Die Länder sehen in den Plänen der Bundesregierung zur Förderung der Gesundheit und Prävention noch Verbesserungspotenzial. Mit ihrer am 6. Februar 2015 beschlossenen umfangreichen Stellungnahme zum Entwurf des Präventionsgesetzes möchten sie unter anderem dafür sorgen, dass die Pflegekassen ihre Ausgaben für Leistungen zur Prävention Pflegebedürftiger von bisher 0,30 auf 0,70 Euro pro Versichertem – und damit von insgesamt 21 auf 49 Millionen Euro – anheben.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2944-7127
Ausgabe / Jahr: 3 / 2015
Veröffentlicht: 2015-03-13