Wege zum Sozialrecht
 

COVID-19 kann eine Berufskrankheit sein
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Was viele Beschäftigte im Gesundheitswesen nicht wissen: Eine COVID-19-Erkrankung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann als Berufskrankheit anerkannt werden. Grundsätzlich müssen dazu drei Voraussetzungen vorliegen: Kontakt mit SARS-CoV-2 infizierten Personen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit im Gesundheitswesen, relevante Krankheitserscheinungen wie etwa Fieber oder Husten und ein positiver Nachweis des Virus durch einen PCR-Test.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2944-7127
Ausgabe / Jahr: 9 / 2020
Veröffentlicht: 2020-09-16