Wege zum Sozialrecht
 

Das ausgewählte Urteil: Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei einer Wiederholungserkrankung

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für eine Wiederholungserkrankung entsteht erneut für längstens sechs Wochen, wenn der Arbeitnehmer vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig war. Alternativ besteht ein neuer Anspruch, wenn seit dem Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2007.09.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2944-7127
Ausgabe / Jahr: 9 / 2007
Veröffentlicht: 2007-09-01

Seite 279