Wege zum Sozialrecht
 

Das ausgewählte Urteil: Anspruch auf Krankengeld der Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind keine Arbeitnehmer. Das Regelentgelt als Grundlage für die Berechnung des Krankengeldes entspricht deshalb dem kalendertäglichen Betrag, der zuletzt vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit für die Beitragsbemessung maßgebend war.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2009.09.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2944-7127
Ausgabe / Jahr: 9 / 2009
Veröffentlicht: 2009-09-01

Seite 278