Wege zum Sozialrecht
 

Das ausgewählte Urteil – Arbeitsunfall

Arbeitsunfall: Betriebsfeste, Betriebsausflüge oder ähnliche betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen sind der versicherten Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzungen zuzurechnen. Teilnehmer dieser Veranstaltungen üben eine versicherte Tätigkeit aus und genießen den Schutz der Unfallversicherung.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2010.03.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2944-7127
Ausgabe / Jahr: 3 / 2010
Veröffentlicht: 2010-03-01

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