Das ausgewählte Urteil: Beitragspflichtige Einnahmen in der Kranken- und Pflegeversicherung von Rentenantragstellern oder freiwillig versicherten Rentenbeziehern
Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung gehört in der Krankenversicherung nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen. In der Pflegeversicherung sind diese Einnahmen dagegen bei der Bemessung der Beiträge zu berücksichtigen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2009.11.07 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2009 |
| Veröffentlicht: | 2009-11-01 |
Seite 341