Wege zum Sozialrecht
 

Das ausgewählte Urteil: Berücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Berechnung des Krankengeldes

Wenn Einmalzahlungen bei der Berechnung des Krankengeldes berücksichtigt wurden, dann ist der Zahlbetrag des Krankengeldes ggf. auf 100 Prozent des laufend gezahlten Nettoarbeitsentgelts zu begrenzen. Das Krankengeld ist nicht zu begrenzen, wenn sich die Einmalzahlungen überwiegend aus Vergütungsbestandteilen zusammensetzen, die der Arbeitgeber im Falle krankheitsbedingter Fehltage kürzen oder gänzlich verweigern darf.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2009.12.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2944-7127
Ausgabe / Jahr: 12 / 2009
Veröffentlicht: 2009-12-01

Seite 382