Wege zum Sozialrecht
 

Das ausgewählte Urteil: BSG, Urteil vom 10. 3. 2011 – B 3 KR 9/10 R –

Versorgung mit Hilfsmitteln: Versicherte gesetzlicher Krankenkassen haben einen Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, die auf den Ausgleich einer Behinderung oder ihrer Folgen gerichtet ist (unmittelbarer und mittelbarer Behinderungsausgleich). Dabei ist das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten. Der Krankenkasse steht zu, über die Versorgung mit einem Hilfsmittel zu entscheiden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2011.07.13
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2944-7127
Ausgabe / Jahr: 7 / 2011
Veröffentlicht: 2011-07-15

Seiten 219 - 220