Wege zum Sozialrecht
 

Das ausgewählte Urteil – Vorversicherungszeit in der Krankenversicherung der Rentner:

Die erforderliche Vorversicherungszeit wird ausgehend von einer Rahmenfrist ermittelt. Diese endet immer mit dem Datum des Rentenantrags. Das gilt auch in den Fällen, in denen über das Antragsdatum hinaus anrechenbare Versicherungszeiten vorliegen und ein späteres Antragsdatum dazu beigetragen hätte, die Vorversicherungszeit zu erfüllen.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2944-7127
Ausgabe / Jahr: 2 / 2010
Veröffentlicht: 2010-02-01

Seiten 58 - 59