Wege zum Sozialrecht
 

Das Monopolsystem der gesetzlichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung verlagert den Schadensausgleich bei Arbeitsunfällen aus dem individualrechtlichen in den sozialrechtlichen Bereich und ist seit ihrer Einführung durch das Unfallversicherungsgesetz von 1884 unter anderem dadurch gekennzeichnet, dass sie die zivilrechtliche Haftpflicht des einzelnen Unternehmers gegenüber seinem Arbeitnehmer durch die öffentlich-rechtliche Leistungspflicht der zu Berufsgenossenschaften körperschaftlich zusammengeschlossenen Unternehmerschaft ablöst.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2009.04.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2944-7127
Ausgabe / Jahr: 4 / 2009
Veröffentlicht: 2009-04-01

Seiten 109 - 110