Wege zum Sozialrecht
 

Der zweite Teil feiert ein rundes Jubiläum
Vor 40 Jahren trat das Sozialgesetzbuch IV später als erhofft in Kraft

Am 1. Juli 1977 trat mit dem Vierten Buch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (SGB IV) der zweite Bereich der umfangreichen Sozial-Kodifikation in Kraft, nachdem der Allgemeine Teil (SGB I) bereits am 1. Januar 1976 Gesetzeskraft erlangt hatte. Das SGB IV verfolgt einen besonderen Zweck: Allen Paragraphen dieses SGB-Buches kommt in Form eines „Konglomerats“ eine Klammerfunktion für Kranken-, Unfall-, Renten-, Pflege- und teilweise auch Arbeitslosenversicherung zu, indem es die Gemeinsamkeiten der verschiedenen Sozialversicherungszweige regelt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2017.06.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2944-7127
Ausgabe / Jahr: 6 / 2017
Veröffentlicht: 2017-06-13