Wege zum Sozialrecht
 

Die Anhebung der Altersgrenzen auf 67 Jahre greift ab 2012

Erstmals ab 1. Januar 2012 wirkt sich die noch der Großen Koalition beschlossene Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung von 65 auf 67 Jahre auf angehende Rentner aus. Sie erfolgt schrittweise über einen Zeitraum von insgesamt 18 Jahren, abhängig vom jeweiligen Geburtsjahrgang. Im Folgenden bringen wir eine Zusammenstellung über die Auswirkungen der Anhebung der Regelaltersgrenze auf den frühestmöglichen Rentenbeginn bei den verschiedenen Altersrentenarten – mit und ohne Abschläge.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2944-7127
Ausgabe / Jahr: 10 / 2011
Veröffentlicht: 2011-10-20

Seiten 305 - 306