Wege zum Sozialrecht
 

Die Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer in der Rechtsprechung des BSG

Vor nunmehr etwa vier Jahren – zum 3.12.2011 – ist das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (ÜGG) vom 24.11.2011 in Kraft getreten. Neu eingefügt wurde damals in das GVG § 198, der Regelungen zu dem Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren enthält. Gleichzeitig wurde § 202 SGG geändert und ein Verweis auf die Vorschriften des Siebzehnten Titels des GVG aufgenommen, der durch § 198 GVG eingeleitet wird. Seither ist insbesondere die Sozialgerichtsbarkeit von einer im Verhältnis zu den anderen Gerichtsbarkeiten großen Zahl an Entschädigungsklagen betroffen, so dass das BSG zwischenzeitlich mehrfach Gelegenheit hatte, § 198 GVG näher zu beleuchten und zu konkretisieren.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2016.03.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2944-7127
Ausgabe / Jahr: 3 / 2016
Veröffentlicht: 2016-03-14