Wege zum Sozialrecht
 

Die unfallversicherungsrechtliche Vor- und Nachschadensproblematik bei Gliedmaßen und (paarigen) Organen, die zueinander in funktionaler Abhängigkeit stehen

In der gesetzlichen Unfallversicherung werden Vorschäden bei der Bemessung der versicherungsfallbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) berücksichtigt, Nachschäden hingegen nicht. Das führt im Falle der Betroffenheit paariger Organe zu ungerechten, teilweise gar zu absurden Ergebnissen, über die – trotz einer insoweit bestehenden ständigen Rechtsprechung – erneut nachgedacht werden sollte.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2011.11.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2944-7127
Ausgabe / Jahr: 11 / 2011
Veröffentlicht: 2011-11-22

Seiten 329 - 337