Ein Jahr neues soziales Entschädigungsrecht aus der Verwaltungspraxis in Schleswig-Holstein
Zum 1. Januar 2024 ist das neue soziale Entschädigungsrecht im Sozialgesetzbuch Vierzehn (SGB XIV) in Kraft getreten. Das soziale Entschädigungsrecht unterstützt Menschen, die durch ein schädigendes Ereignis, für das die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt, einen Gesundheitsschaden erlitten haben. Dazu zählen Opfer von körperlichen und psychischen Gewalttaten, Impfgeschädigte, Opfer der ersten beiden Weltkriege und Zivildienstleistende. Die weiteren Ausführungen beziehen sich vorrangig auf Opfer von Gewalttaten.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2944-7127.2025.03.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-03-13 |