Wege zum Sozialrecht
 

Hamburg schreibt jetzt Sozialgeschichte
Der Stadtstaat zahlt Beamten einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung

Mit einem Novum überrascht Hamburg die bundesdeutsche Öffentlichkeit: Als erstes Bundesland öffnet die Freie und Hansestadt seit 1. August 2018 die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für neu ernannte Beamtinnen und Beamte, und zwar anstelle der privaten Krankenversicherung (PKV). Ein von Senat und Bürgerschaft verkündetes „Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge“ beinhaltet, dass Beamte, die sich gesetzlich krankenversichern wollen, dafür von der Stadt eine pauschale Beihilfe erhalten.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2018.08.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2944-7127
Ausgabe / Jahr: 8 / 2018
Veröffentlicht: 2018-08-13