Wege zum Sozialrecht
 

Neue Rechengrößen im Versicherungsund Beitragsrecht der Sozialversicherung

Die nachstehende Abhandlung gibt einen Überblick über die vom 1. Januar 2008 an maßgebenden Rechengrößen im Versicherungs- und Beitragsrecht der Sozialversicherung. Rechtsgrundlage hierfür ist die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2008 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2008); sie trägt das Datum vom 5. Dezember 2007 und ist im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2797 veröffentlicht. Danach wird die Bezugsgröße der Sozialversicherung zum 1. Januar 2008 in den alten Bundesländern (einschließlich West-Berlin) geringfügig angehoben, während sie in den neuen Bundesländern (einschließlich Ost-Berlin) unverändert bleibt. Auch die Beitragsbemessungsgrenzen der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen zum 1. Januar 2008 in den alten Bundesländern geringfügig; in den neuen Bundesländern werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung dagegen abgesenkt. Außerdem werden die allgemeine und die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze der Krankenversicherung sowie die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Pflegeversicherung zum 1. Januar 2008 geringfügig erhöht.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2007.11.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2944-7127
Ausgabe / Jahr: 11 / 2007
Veröffentlicht: 2007-11-01

Seiten 358 - 373