Pflegebedürftige erhalten höhere Geld- und Sachleistungen
Maßgebend ist der Pflegegrad – Keine Schlechterstellung möglich
Die Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung steigen im neuen Jahr teilweise deutlich an. Grund dafür sind neben einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff die mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) eingeführten Pflegegrade 1 bis 5. Sie sind an die Stelle der bisherigen Pflegestufen I bis III getreten. Auch hat der Gesetzgeber die frühere Ungleichbehandlung von Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen einerseits und Pflegebedürftigen mit psychischen Einschränkungen (insbesondere Demenzkranke) beseitigt.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2017 |
| Veröffentlicht: | 2017-01-17 |