Wege zum Sozialrecht
 

Versicherungsfreiheit bei Überschreiten der JAEG

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKVWSG) wird die Regelung über die Versicherungsfreiheit „höherverdienender“ Arbeitnehmer neu geordnet. Arbeitnehmer sind danach erst dann versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überstiegen hat. Die Neuregelung soll ihrem Ziel nach den Wechsel Betroffener von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung erschweren und damit zur Stärkung des Solidarprinzips in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2007.07.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2944-7127
Ausgabe / Jahr: 7 / 2007
Veröffentlicht: 2007-07-01

Seiten 212 - 213