Versicherungsfreiheit bei Überschreiten der JAEG
Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKVWSG) wird die Regelung über die Versicherungsfreiheit „höherverdienender“ Arbeitnehmer neu geordnet. Arbeitnehmer sind danach erst dann versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überstiegen hat. Die Neuregelung soll ihrem Ziel nach den Wechsel Betroffener von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung erschweren und damit zur Stärkung des Solidarprinzips in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2007.07.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2007 |
| Veröffentlicht: | 2007-07-01 |
Seiten 212 - 213