Wege zum Sozialrecht
 

Von der VO Nr. 3 zur VO (EU) Nr. 883/2004
Oder: Nichts ist beständiger als der Wandel

Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und der Selbstständigen ist eine der großen Europäischen Grundfreiheiten. Ihre Inanspruchnahme darf nicht daran scheitern, dass sich die Sozialsysteme der Mitgliedstaaten exklusiv auf das eigene Territorium beschränken und sich gegenüber Sachverhalten außerhalb des eigenen Territoriums hermetisch abschotten. Daher ist die Koordinierung der Sozialsysteme ein essentieller Baustein für ein funktionierendes Europa, insbesondere auch für einen funktionierenden Binnenmarkt. Von Beginn an haben die Europäischen Institutionen der Koordinierung dieser Systeme ein entscheidendes Gewicht beigemessen und sie ständig verfeinert und weiterentwickelt. Welche Wege hierzu eingeschlagen worden sind soll im Folgenden untersucht werden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2018.05.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2944-7127
Ausgabe / Jahr: 5 / 2018
Veröffentlicht: 2018-05-14