14. Gesetz zur Änderung des SGB V trat am 1. April 2014 in Kraft: Finanzierbare Arzneimittelversorgung und mehr Gestaltungsspielraum bei der hausarztzentrierten Versorgung
Das „14. Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ ist am 31. März 2014 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und trat am 1. April 2014 in Kraft.
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