DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2022.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-09-15 |
In der aktuellen öffentlichen Diskussion über die neuen Sondervermögen im Renten- und Bundeswehrbereich ist die Verwaltung der neuen Nebenhaushalte bisher wenig beachtetet worden. Eine Besonderheit in der Administration dieser Fondsmittel in Höhe von rd. 25 % des Bundesaushalts besteht darin, dass auch private Dritte als Akteure gesetzlich bzw. planerisch vorgesehen sind. Angesichts der Affinität der Politik des New Public Management zu den Angeboten der privaten nationalen und globalen Dienstleistungsbranche könnte dies für die erheblich gewachsene Beraterbranche nicht nur einen quantitativen, sondern auch einen qualitativen Wachstumsschub und letztlich eine stärkere Privatisierung der öffentlichen Verwaltung bedeuten; es geht hier nicht um Beratung in Einzelprojekten, sondern um ganzheitliche ressortübergreifende Konzepte für Strategie, Steuerung und Umsetzung neuer Organisationseinheiten im öffentlichen Sektor.
Die stellenweise hohe Anzahl an Krankenhäusern und Betten allein lässt keine Rückschlüsse darüber zu, ob eine flächendeckende, qualitativ hochwertige sowie finanziell tragfähige Versorgung der Bevölkerung gewährleistet wird. Das schreibt die Bundesregierung in einer Unterrichtung (BT-Drs. 20/2725) über das Sondergutachten der Monopolkommission zum Thema „Krankenhausversorgung nach Corona: Wettbewerb, Planung und Finanzierung neu organisieren“.
♦ Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom Kindergeld verfassungswidrig
♦ Bericht des 1. Senats des Bundessozialgerichts über seine Sitzung vom 18. August 2022
♦ Bericht des 3. Senats des Bundessozialgerichts über seine Sitzung vom 14. Juli 2022
♦ Bericht des 3. Senats des Bundessozialgerichts über seine Sitzung vom 3. August 2022
♦ Bericht des 5. Senats des Bundessozialgerichts über seine Sitzung vom 6. Juli 2022
♦ Keine Beteiligung des Integrationsamtes bei der Versetzung schwerbehinderter Lebenszeitbeamter in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
♦ LSG München Beschluss vom 20.05.2022 – L 2 SF 103/22 AB
♦ LSG Baden-Württemberg Unbeobachteter tödlicher Sturz eines Lkw-Fahrers als Arbeitsunfall anerkannt
♦ LSG Baden-Württemberg Kein Anspruch auf Behandlungsmaßnahmen, die die Uneindeutigkeit der äußeren Geschlechtsmerkmale erhöhen sollen, bei Personen mit einer nicht-binären Geschlechtsidentität
♦ Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Auf die Größe kommt´s nicht an
♦ LSG Nordrhein-Westfalen Wissenschaftliche Mitarbeiterin mit Rechtsanwaltszulassung ist rentenversicherungspflichtig
♦ Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen zur EM-Rente bei Abschaffung des eigenen PKW
♦ Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Franchisenehmer einer Nachhilfeeinrichtung rentenversicherungspflichtig
Von Claire-Kathrin Presting
2022, Reihe „Schriften zum Gesundheitsrecht“,
Band 67
237 Seiten, kartoniert.
Euro (D) 74,90
ISBN 978-3-428-18572-6
eBook: Euro (D) 67,90
ISBN 978-3-428-58572-4
Duncker & Humblot
Systematische Gesamtdarstellung mit zahlreichen Beispielen und Mustertexten
Von Prof. Dr. Otto Ernst Krasney, Vizepräsident des Bundessozialgerichts a.D., Prof. Dr. Peter Udsching, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a.D., Dr. Andy Groth, Vizepräsident des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein, und Dr. Miriam Meßling, Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht
8., völlig neu bearbeitete Auflage 2022,
Reihe „Berliner Handbücher“ XXXIV,
709 Seiten, fester Einband.
Euro (D) 104,00
ISBN 978-3-503-20629-2
eBook: Euro (D) 94,90
ISBN 978-3-503-20630-8
Erich Schmidt Verlag
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