DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2944-7127.2024.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-08-13 |
Im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung spielen die Fragen der Selbstgefährdung und des Verschuldens grundsätzlich keine oder allenfalls eine untergeordnete Rolle. Gleichwohl tauchen hier gelegentlich Fälle auf, in denen sich die Frage stellt, ob Leistungen auch an diejenigen Versicherten bzw. Anspruchsberechtigten zu erbringen sind, die durch sorgloses und unverhältnismäßiges bzw. gar vorsätzliches und strafbares Handeln den eigenen bzw. fremden Unfall verursacht haben.einander.
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit beschlossen. Damit werden die Rahmenbedingungen für die Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin – kurz BIPAM – geschaffen. Das neue Bundesinstitut wird als selbstständige Bundesoberbehörde zum 1. Januar 2025 seine Arbeit aufnehmen und die Aufgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und in Teilen des Robert Koch-Instituts (RKI) übernehmen.
◆ BAG zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Arbeitsverhältnis eines medizinischen Dienstes
◆ Terminbericht des 1. Senats des BSG über seine Sitzung vom 25.6.2024
◆ Terminbericht des 2. Senats des BSG über seine Sitzung vom 27.6.2024
◆ Terminbericht des 5. Senats des BSG über seine Sitzung vom 27.6.2024
◆ LSG Berlin-Brandenburg zur Untätigkeitsklage bei Versagung eines Kunstgelenkersatzes an beiden Knien (Urt. v. 16.5.2024 – L 11 SB 230/23)
◆ LSG Baden-Württemberg zu Corona-Hilfe als sozialrechtlich relevantes Einkommen trotz späterer Rückzahlung
◆ LSG Niedersachsen-Bremen zu US-Coronahilfe als anzurechnendes Einkommen im Sozialrecht
◆ SG Berlin zu Witwerrente trotz Nothochzeit im Krankenhaus
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