DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2012.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-11-15 |
Im nachfolgenden Beitrag wird auf zwei Regelungen des Sozialrechts eingegangen, die nach der Besonderheit des Einzelfalles die Erbringung erforderlicher Leistungen anlässlich des Pflegefalles ermöglichen. Hierbei wird auch die Bedeutung der Rechte behinderter Menschen nach der UN- Behindertenrechtskonvention herausgestellt. Es geht konkret um die Übernahme von Kosten einer sog. „Nachtwache“ während des stationären Aufenthaltes in einer Pflegeeinrichtung als Alternative zu Maßnahmen der Fixierung Pflegebedürftiger. Zugrunde liegt eine aktuelle Entscheidung des Sozialgerichts Freiburg, die verkürzt dargestellt wird.
Der Beitrag zeigt volkswirtschaftliche, betriebswirtschaftliche und nunmehr auch EU Dimensionen der Haushaltsplanung der einzelnen Träger auf. Im Einzelnen stellt der Beitrag folgende Fragen, die in Thesen und Text beantwortet werden. Die Aufstellung des Haushaltsplans ist nicht nur ein interner Meinungsbildungsprozess des jeweiligen Sozialversicherungsträgers.
Die soziale Selbstverwaltung, manchmal schon tot gesagt, lebt und mit ihr die innere Demokratie in der Sozialversicherung. Das haben die elften Sozialwahlen in der Nachkriegszeit am 1. Juni 2011 deutlich gemacht. Dabei gaben rund 15 Millionen Wählerinnen und Wähler im Rahmen von „Urwahlen“ per Briefwahl ihre Stimme ab.
Als erste bundesweit tätige Krankenkasse wird die Techniker Krankenkasse (TK) ihren über sechs Millionen Mitgliedern dank finanzieller Rücklagen einen Teil der gezahlten Beiträge – insgesamt rund 500 Millionen Euro – erstatten. Jedes Mitglied erhält nach einem Beschluss des Verwaltungsrates der Krankenkasse eine Prämie von 80 Euro per Scheck für das Jahr 2013.
Das Bundeskabinett hat heute die Einbringung eines Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen beschlossen. Mit den geplanten Änderungen reagiert die Bundesregierung zeitnah auf verschiedene Anliegen der Länder.
Der Verfasser fährt mit der Vorstellung und Kommentierung von Entscheidungen zum Sozialverwaltungsverfahren fort.
Udsching/Rolfs, Jahrbuch des Sozialrechts, Dokumentation für das Jahr 2011
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