DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2013.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-12-17 |
Die Qualitätssicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie ihr rechtlicher und Institutioneller Rahmen sind in den verschiedenen Versorgungsbereichen (z. B. Arzneimittelversorgung, Heil- oder Hilfsmittelversorgung, ambulante vertragsärztliche Versorgung, Versorgung durch zugelassene Krankenhäuser) unterschiedlich ausgestaltet. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der externen Qualitätssicherung bei zugelassenen Krankenhäusern und Vertragsärzten und stellt ihre rechtlichen Grundlagen, Strukturen und Verfahren dar.
Das Sozialrecht ist in wesentlichen Bereichen durch Sachverhalte geprägt, die die Feststellung von Gesundheitsbeeinträchtigungen und den daraus sich ergebenden tatsächlichen Folgen erfordern. Behörden und Gerichte bedienen sich dazu der Hilfe medizinischer Sachverständiger. Wer medizinische Gutachten erstattet, muss deren rechtliche Rahmenbedingungen kennen.
Vor genau einem Jahrhundert, am 1. Januar 1914, trat mit dem Zweiten Buch der Reichsversicherungsordnung, abgekürzt RVO, für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine wichtige Rechtsgrundlage unserer sozialen Sicherung in Kraft, die sich über viele Jahrzehnte hinweg behaupten sollte und einen wesentlichen Meilenstein auf dem Weg zu einer umfassenden und modernen Krankenversicherung bildete.
+++ Medizinprodukte-Verordnung: Parlamentsvotum stellt Industrieinteressen über Patientensicherheit +++ Europaabgeordnete fordern neue EU-Strategie für Sicherheit und Gesundheitsschutz +++
Hessischer VGH, Urteil vom 8.8.2013 – 10 A 902/13 (Vorinstanz: VG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.02.2013 – 2 K 1336/11.F)
Anmerkung von RA Ralf Kaminski, LL. M., Fachanwalt für Arbeitsrecht
• Abgrenzung Zusicherung / unverbindliche Auskunft
• Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung in elektronischer Form
• Ist der sozialrechtliche Herstellungsanspruch ein Rechtsmittel i. S. v. § 839 Abs. 3 BGB?
• Keine Krankenversicherungsbeiträge von einer Rente nach § 17a StrRehaG BSG, Urteil vom 3.7.2013 – B 12 KR 27/12 R –
• Voraussetzungen der Berufskrankheit Nr. 2109 (Halswirbelsäule) BSG, Urteil vom 4.7.2013 – B 2 U 11/12 R –
• Arbeitsunfall in einem Lager der GST der DDR? BSG, Urteil vom 4.7.2013 – B 2 U 5/12 R –
+++ Nur noch ein bundesunmittelbarer Unfallversicherungsträger +++ Ausländer bei der Rentenzahlung gleichgestellt +++ 782 Milliarden Euro für soziale Leistungen +++ Weniger tödliche Arbeitsunfälle +++ Elektronische Gesundheitskarte +++ Faustdaten zur Rentensteigerung +++ Ausgleich nur auf dem Papier +++ Beitragssätze im Vergleich +++ Mehr Geld für Krankenhäuser +++ Auch psychische Belastungen +++ Patientenmobilitäts-Richtlinie in Kraft getreten +++
+++ Jahrbuch des Sozialrechts – Dokumentation für das Jahr 2012 Gesetzgebung – Verwaltung – Rechtsprechung – Literatur Nachschlagewerk für Wissenschaft und Praxis +++
+++ 1. Bochumer Symposium zum Krankenhausrecht am 11. Februar 2014 +++ Deutscher Sozialrechtsverband e. V. 46. Kontaktseminar Kassel Berufliche Teilhabe und „Zertifizierung“ 24. und 25. Februar 2014 +++
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