DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2014.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-10-13 |
Die Neustrukturierung der Finanzierungsgrundlagen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu Beginn einer Legislaturperiode hat mittlerweile Tradition. Der Grund dafür liegt jeweils auf der Hand: Bis zum nächsten Urnengang haben sich entweder die erhofften Erfolge eingestellt oder etwaige negative Auswirkungen sind bis dahin in Vergessenheit geraten. Auch die neue Bundesregierung hat mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG) vom 21.7.2014 an diese Tradition angeknüpft. Der Beitrag zeigt auf, welche Regelungen die jüngste Reform enthält.
Mit der Aufwandspauschale von 300 Euro sollten Anreize für eine zielorientierte und zeitnahe Prüfung von Krankenhausrechnungen gesetzt werden. Dieses Ziel ist sieben Jahre seit ihrer Einführung nicht erreicht. Der Beitrag befasst sich mit dem Szenario der Abrechnungsprüfung sowie der Auslegung des § 275 Abs. 1c SGB V durch die Sozialgerichtsbarkeit. Ein Rückgang der verwaltungs- und kostenaufwendigen Einzelfallprüfungen kann von den Partnern auf Bundesebene durch eine Vereinbarung herbeigeführt werden.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes wurde ein rechtlicher Zusammenhang zwischen dem Tod durch Selbstmord und dem Unfall nur anerkannt, wenn die Selbsttötung in einem durch den Unfall verursachten Zustand der – eine freie Willensbestimmung ausschließenden – Unzurechnungsfähigkeit begangen worden war.
Was sich bereits im ersten Vierteljahr 2014 abgezeichnet hatte, setzte sich im ersten Halbjahr 2014 fort: Die 132 gesetzlichen Krankenkassen wiesen in diesem Zeitraum ein Defizit von 630 Millionen Euro auf. Den Einnahmen von knapp 101,7 Milliarden Euro standen Ausgaben von 102,3 Milliarden Euro gegenüber. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres hatte es in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) noch einen Überschuss von 1,09 Milliarden Euro gegeben.
Das Jahr 2013 stand für die gesetzliche Rentenversicherung unter einem guten Stern: „Die Rentenversicherungsträger erzielten dank der guten Lage am Arbeitsmarkt erneut einen Einnahmeüberschuss trotz der Beitragssatzsenkung zum 1. Januar 2013 von 19,6 auf 18,9 Prozentpunkte und weiter steigender Ausgaben.
Anmerkung zu SG Heilbronn, Urt. v. 28. 5. 2014 – S 6 U 1404/13 –
BVerfG, Beschluss vom 23. 7. 2014 –
• Die Frage, wann ein sozialgerichtliches Gerichtsverfahren unangemessen lange gedauert hat, lässt sich nicht nach „Schema F“ beantworten
• Reichweite eines Zugunstenantrags nach § 44 SGB X?
• Buscopan ein verordnungsfähiges Arzneimittel? 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 –
Eine breite Palette von Fragen rund um das auch in Zukunft nicht einfacher werdende Rentenrecht – angefangen bei den jüngsten gesetzlichen Änderungen der Rente mit 63 über psychische Erkrankungen in der Rehabilitation bis hin zu statistischen Trends und Mindestsicherungselementen im größten Zweig der Sozialversicherung – behandelte ein Fachseminar der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund am 8./9. Juli 2014 in Berlin. Die wichtigsten Aussagen und Inhalte der Referate haben wir im Folgenden zusammengefasst.
Der Gründungstag des Bundessozialgerichts in Kassel jährte sich am 11. September dieses Jahres zum 60. Mal. Anlässlich dessen haben sich Peter Masuch, Präsident des Bundessozialgerichts, Prof. Dr. Wolfgang Spellbrink, Richter am Bundessozialgericht, Prof. Dr. Ulrich Becker, LL. M., Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, und Prof. Dr. Stephan Leibfried, Zentrum für Sozialpolitik, Universität Bremen, dazu entschlossen eine umfangreiche Denkschrift herauszugeben.
+++ Ärzte-Korruption künftig unter Strafe? +++ Die Zahlungen sind angelaufen +++ Rettungsdienst auf neuer gesetzlicher Grundlage? +++ Mehr Transparenz im Gesundheitswesen +++ Eine Verschiebung der Kosten? +++ Nicht öfter zum Arzt als früher +++ Volle Erwerbsminderungsrente +++ Die Ostrenten den Westrenten angleichen? +++ Mit gemischten Gefühlen zur Rente +++ Arbeitslosenversicherung auf europäischer Ebene geplant +++ Unzulässig unter Druck gesetzt +++ Mehr Geld für die Kassenärzte +++ Weniger Frührentner +++ Eine Einsparung von zwei Milliarden Euro wäre möglich +++
Bestellmöglichkeit online unter www.ESV.info/978 3 503 15669 6
5. Deutscher Sozialgerichtstag, 20./21. November 2014, Potsdam
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