DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2021.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-11-15 |
Seit 2015 sieht § 110a SGB V vor, dass Krankenkassen oder Zusammenschlüsse von Krankenkassen zu den vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nach § 136b Abs. 1 Nr. 4 SGB V festgelegten Leistungen oder Leistungsbereichen mit Krankenhausträgern Verträge zur Förderung einer qualitativ hochwertigen stationären Versorgung schließen sollen (Qualitätsverträge). Ziel der Qualitätsverträge ist die Erprobung, inwieweit sich eine weitere Verbesserung der Versorgung mit stationären Behandlungsleistungen, insbesondere durch die Vereinbarung von Anreizen sowie höherwertigen Qualitätsanforderungen erreichen lässt.
Das Kabinett hat heute die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2022 beschlossen. Dazu erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2020) turnusgemäß angepasst. Die Werte werden – wie jedes Jahr – auf Grundlage klarer gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.
♦ EuGH, Urteil vom 12.3.2020, Rs. C-769/18 (Caisse d’assurance retraite et de la santé au travail d’Alsace-Moselle . /. SJ, Ministre chargé de la Sécurité sociale)
♦ BSG, Urteil vom 18.5.2021 – B 1 KR 11/20 R
♦ Bericht des 5. Senats des Bundessozialgerichts über seine Sitzung vom 21.10.2021
♦ Bericht des 9. Senats des Bundessozialgerichts über seine Sitzung vom 30.9.2021
♦ Bericht des 12. Senats des Bundessozialgerichts über seine Sitzung vom 19.10.2021
♦ Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 28. Mai 2021 – L 9 KR 379/19
♦ LSG Celle-Bremen: Kein Elektrorollstuhl für Blinde?
♦ LSG Hessen zum Anspruch auf Handbike für querschnittsgelähmten Versicherten
♦ LSG Rheinland-Pfalz: Kein Elterngeldanspruch für Ehegattin eines Entwicklungshelfers bei fehlendem dauerhaften Zusammenleben in einem im Ausland gelegenen Haushalt
♦ LSG Stuttgart: „Freie Mitarbeiter“ in Physiotherapiepraxis sind abhängig beschäftigt bei Eingliederung in Praxisorganisation ohne eigenes Unternehmerrisiko
♦ SG Osnabrück: Kein Pflegegeld bei länger als 28 Tage dauernder stationärer Behandlung
♦ Sozialgericht Darmstadt, Urteil vom 30.8.2021 – S 8 R 316/17
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