DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2022.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-03-11 |
Im Mai/Juni 2021, gegen Ende der letzten Legislaturperiode, hat der Gesetzgeber mehrere Gesetze erlassen, die unmittelbare und mittelbare Auswirkungen auf das Kinder- und Jugendhilferecht und insbesondere auf die Tätigkeit der Jugendämter hatten und haben. Die Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen war nur eines von mehreren Zielen der Novellierung. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen und Änderungen.
Im ersten Corona-Pandemie-Jahr 2020 ist die Zahl der Arbeitsunfälle deutlich zurückgegangen. Das geht aus dem Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitsgeschehen 2020 hervor, der als Unterrichtung (DT-Drucks. 20/370) vorliegt.
Demnach war das Berichtsjahr 2020 neben dem Homeoffice geprägt von Kurzarbeit und vorübergehenden Betriebsschließungen.
♦ Der 5. Senat des Bundessozialgerichts berichtet über seine Sitzung vom 3. Februar 2022 in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung
♦ Der 12. Senat des Bundessozialgerichts berichtet über seine Sitzung vom 1. Februar 2022 in Angelegenheiten des Versicherungs- und Beitragsrechts
♦ Zum Unfallversicherungsschutz bei Sturz vom Dach einer Jugendherberge während eines mehrtägigen, durch den Ausbildungsbetrieb durchgeführten Einführungsseminars
♦ Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen schließt Gesetzeslücke bei Elterngeld
♦ Kein wirksamer Widerruf von privater Pflegepflichtversicherung ohne nahtlose Anschlussversicherung
♦ Kein Einlass bei unbegründeter Maskenverweigerung
♦ SG Karlsruhe Urteil vom 17.12.2021 – S 12 R 1017/21
♦ Keine negativen Folgen für Versicherten durch verspätete Einführung der elektronischen Krankmeldung
♦ Sturz auf dem Weg zum Hörgeräteakustiker kein Arbeitsunfall
♦ Berufskrankheiten: Schwerhörigkeit durch Hubschrauberlärm?
♦ Ambulante Hilfen im Rahmen des Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX nicht umsatzsteuerbefreit
Von Karl Friedrich Köhler,
ltd. Verwaltungsdirektor a. D.,
2020, 316 Seiten, kartoniert,
Euro (D) 46,80
ISBN 978-3-503-19510-7
Erich Schmidt Verlag
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