DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2012.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-06-12 |
Das Ziel des Gesetzgebers, mit der Neufassung des § 111 Satz 2 SGB X zum 1. 1. 2001 klar zu stellen, welcher Zeitpunkt für den Beginn der Frist zum Ausschluss des Erstattungsanspruchs des erstattungsberechtigten gegenüber dem zur Erstattung verpflichteten Sozialleistungsträger maßgebend ist, wurde nicht erreicht. Die Anwendungsbereiche des § 111 Satz 1 und 2 SGB X sind ihrem Wortlaut nach nicht erkennbar voneinander abgegrenzt. Sie enthalten zwei unterschiedliche Regelungen hinsichtlich des Beginns der Ausschlussfrist und verfolgen unterschiedliche Ziele: Während Satz 1 eine schnelle Abwicklung und rasche Rechtssicherheit verfolgt, dient Satz 2 im Sinne der materiellen Einzelfallgerechtigkeit dem Grundgedanken einer zutreffenden Lastenverteilung im Sozialleistungssystem.
Die Welt wird immer digitaler. Wir beziehen Auskünfte aus dem Internet, informieren uns über die aktuellen Tagesereignisse, und nehmen Kontakt zu anderen Nutzern auf. Das ist bequem und schnell, erspart uns Wege und Wartezeiten. Diese Entwicklung hat auch die Deutsche Rentenversicherung erreicht. Mit dem neuen Personalausweis können nun Versicherte der Deutschen Rentenversicherung umfangreiche Online-Dienste nutzen.
Das Soziale Entschädigungsrecht hält besondere Sozialleistungen für Menschen bereit, die aufgrund bestimmter Ereignisse, wie Gewaltkriminalität, einen Gesundheitsschaden erlitten haben, der zugleich eine Behinderung im Sinne der Definition des § 2 Abs. 1 SGB IX darstellt. Nach Schilderung der Anspruchsberechtigten im ersten Teil dieses Beitrages wird auf die hier in Frage stehende „Erziehungsbeihilfe“ für Geschädigte eingegangen (Teil II), um sodann die einkommensrechtliche Bedeutung im Sinne des Sozialhilferechts aufzuzeigen.
Immer mehr Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) schulden ihrer Krankenkasse Beiträge, und dies teilweise seit längerer Zeit. Die Rückstände sind innerhalb eines Jahres sprunghaft um fast 50 Prozent angestiegen und belaufen sich inzwischen auf 1,53 Milliarden Euro. Betroffen davon sind 640.000 Versichertenkonten, wobei mitunter mehrere Konten für ein Mitglied geführt werden. Ursache sind einerseits fehlende Mitglieder- Beiträge, andererseits zu mehr als der Hälfte nicht gezahlte Beiträge von Klein-Unternehmen, die in Insolvenz gegangen sind.
Trotz mancher Verbesserungen leiden viele Bewohner in deutschen Pflegeheimen nach Recherchen der gesetzlichen Krankenkassen oft unter eklatanten Missständen. Von den rund 140.000 Personen, die mit Gittern oder Gurten im Bett oder Rollstuhl festgehalten oder deren Zimmertüren abgeschlossen sind, fehlt bei jedem zehnten die vorgeschriebene Genehmigung des Gerichts. Auch bekommen 134.000 Menschen mit erhöhtem Risiko zum Wundliegen (Dekubitus), einer der häufigsten Erkrankungen bei bettlägerigen Pflegefällen, nicht genügend Schutz.
Nach dem Modell einer „Zuschussrente“ und einer „Kombirente“ hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen die Selbstständigen „in den Blick genommen“ und ein Eckpunktepapier für eine Altersvorsorgepflicht selbstständig tätiger Erwerbspersonen vorgelegt. Da nur eine Minderheit von ihnen bisher zur Altersabsicherung verpflichtet ist, berge diese Entwicklung „die Gefahr eines erhöhten Armutsrisikos von Selbstständigen im Alter, sofern diese nicht rechtzeitig und ausreichend Vorsorge betreiben“, heißt es in dem Papier.
Positive Nachrichten und die neuesten Zahlen kommen von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dem Spitzenverband der neun gewerblichen Berufsgenossenschaften und der 26 öffentlich-rechtlichen Unfallversicherungsträger. 2011 ereigneten sich weniger tödliche Arbeitsunfälle als im Jahr zuvor. 489 Versicherte verloren bei der Arbeit ihr Leben. 2010 hatte es noch 519 tödliche Arbeitsunfälle gegeben. Die Zahl der tödlichen Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und nach Hause stieg dagegen um 22 von 367 auf 389, weil sich immer wieder schwere Unfälle im Straßenverkehr ereignen und trübte etwas die positive Entwicklung zurückgehender Unfallzahlen. Weiterhin bereitet die Zahl tödlicher Wegeunfälle den Unfallversicherungsträgern Sorgen und erfordert wirksame Gegenmaßnahmen aller Beteiligten.
Der Verfasser setzt die begonnenen Kommentierungen von Entscheidungen zum Sozialverwaltungsverfahren fort.
+++ Keine Schönheitsoperationen mehr für Jugendliche? +++ Rentenanhebung zum 1. Juli 2012 +++ Eine zentrale Rufnummer für die Ärztebereitschaft +++ Weiterhin „Zwangsrabatt“ bei den Arzneimitteln +++ 22.650 Bestattungen auf Kosten des Sozialamtes +++ Eine neue Höchstmarke bei den Gesundheitsausgaben +++ Die Praxisgebühr bleibt +++ Keine höheren Rentenversicherungsbeiträge +++ Ungeeignet sind für ältere Menschen 83 Arzneimittel +++ Zuzahlungen +++ Der Beitrag bleibt stabil +++ Eine Einsparsumme von 1,6 Milliarden Euro +++ Senioren fühlen sich im Alter jung +++ Privatpatienten wurden zur Kasse gebeten +++ Spätfolgen nach Uranerzbergbau in Ostdeutschland +++ Ärztefehler vor allem bei Geburten und Hüftoperationen +++ Noch 21.168 Apotheken in Deutschland +++ Mehr Fehltage wegen psychischer Störungen +++ Eine Steigerung um 4,5 Prozent +++ Abbau der Krankenkassen-Finanzreserven durch Prämienzahlung +++
Hauck / Noftz, Sozialgesetzbuch – SGB IV
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