DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2944-7127.2025.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-05-19 |
Ich habe mich an die Behördensprache nie gewöhnt, obwohl ich schon fast 15 Jahren in der Verwaltung tätig und Juristin bin. Zu Beginn war ich noch stolz darauf, welche neuen Begriffe ich auf „beamtisch“ gelernt hatte. E-Mails leitete ich lässig weiter mit: „z. w. V. = zur weiteren Verwendung“, Vorlagen wurden von mir „a. d. D. = auf dem Dienstweg“ versandt, ohne mir Gedanken zu machen, an welche meiner Führungskräfte der Dienstweg vorbeiführte.
Schiedsverfahren sind wesentliche Elemente des sozialrechtlichen Leistungsgeschehens. Sie sind vorgesehen, um gescheiterte vertragliche Einigungen zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern zu generieren, die in Büchern des Sozialgesetzbuchs (SGB) vorgesehen sind. Die Abhandlung soll in zwei Teilen einen Überblick über das Schiedswesen vermitteln, indem die unterschiedlichen Schiedsverfahrensarten (Teil I) und die Verfahrensgrundsätze sowie der Rechtsschutz (Teil II) erläutert werden.
Das Sozialverwaltungsverfahren führt zu einer Entscheidung der Behörde gegenüber dem Bürger (§ 8 SGB X), die ihn entweder begünstigen oder auch in seine Rechte eingrei-fen kann. Der Rechtsschutz im Sozialverwaltungsverfahren soll sicherstellen, dass von den Sozialleistungsträgern soziale Leistungen korrekt und rechtmäßig gewährt werden.
Am Abend des 20. Dezember 2024 kamen über die Medien die ersten Nachrichten, dass auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg mit einem Kfz ein Anschlag verübt worden war. Das Ausmaß wurde erst in den kommenden Tagen deutlich, als sich die Zahlen der getöteten und verletzten Personen immer steigerten. Insgesamt sind mehr als 1.000 Menschen betroffen, 6 Personen sind verstorben und 295 wurden verletzt.
Zum Abschluss der Serie zum Sozialleistungsverhältnis soll das Verhältnis zwischen leistungsberechtigter Person und Leistungserbringer beleuchtet werden.
In einer sich ändernden Welt werden Berührungspunkte der Verwaltung zu Menschen mit Traumatisierungen als Opfer von Krieg, Flucht, Migration, Katastrophen, Unfällen und Gewalttaten größer. Eine Traumatisierung kann erhebliche Auswirkungen auf die Mitwirkung in einem Verwaltungsverfahren haben.
Eine interessante Aus- und Weiterbildungsoption nicht nur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ausländerbehörden, sondern auch in allen anderen Feldern der Sozialverwaltung, die mit zunehmendem Auslandsbezug oder wachsenden Kundenkreisen mit internationalem Hintergrund zu tun haben (z. B. bei Jugendämtern, Jobcentern oder in der Sozialversicherung), bietet das neue Studienprogramm „Migration und Recht“, speziell in seiner dualen Version.
Dieser Beitrag behandelt die Inklusion und Teilhabe aus Sicht eines Mitarbeiters eines Inklusionsamtes im Bereich Prävention und Kündigungsschutz.
Der Einsatz von KI wird in vielen Bereichen angedacht – auch in der Sozialverwaltung. Hier scheint eine Vielzahl von Anwendungsgebieten vorstellbar. Dass die Implementierung und Umsetzung nicht immer problemlos möglich sein wird und welche Besonderheiten zu beachten sein werden, damit befasst sich die aktuelle Gesprächsrunde des Round-Table-Dialogs.
§ 54 Abs. 2 SGB XII a. F.
BSG, Urteil v. 27.2.2025 – B 8 SO 10/23 R
§ 7 SGB II
BSG, Urteil vom 12.3.2025 – B 7 AS 5/24 R
§§ 20, 22 SGB II
Bayerisches LSG, Urteil vom 9.12.2024 – L 16 AS 538/21
§ 185 Abs. 2 Satz 3 SGB IX
VG Mainz, Urteil vom 10.10.2024 – 1 K 140/24.MZ
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