DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2944-7127.2021.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-10-19 |
Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) ist am 20.10.2020 in Kraft getreten. Neben weiteren Regelungen zur elektronischen Übermittlung von Dokumenten wurde mit dem PDSG ein neues Kapitel zur Telematikinfrastruktur geschaffen. Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über die neue Struktur des 11. Kapitels des SGB V gegeben. Im Anschluss werden drei Themen, die im Gesetzgebungsverfahren für besonders kontroverse Diskussionen gesorgt haben, detaillierter aufgezeigt. Dabei geht es um die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit, das Berechtigungs- bzw. Zugriffsmanagement auf die elektronische Patientenakte und die Bereitstellung der Daten der elektronische Patientenakte zu Forschungszwecken.
Die 103 gesetzlichen Krankenkassen haben im ersten Halbjahr 2021 ein Defizit von 1,9 Milliarden Euro verbucht. Hierbei ist berücksichtigt, dass die Krankenkassen in diesem Jahr pro Quartal rund 2 Mrd. Euro ihrer Finanzreserven an den Gesundheitsfonds abführen.
♦ BSG, Beschluss vom 31.8.2021 – B 5 R 21/21 BH
♦ BSG, Urteil vom 11.3.2021 – B 5 RE 2/20 R
♦ Landessozialgericht Rheinland-Pfalz: Sind die Folgen einer Grippeschutzimpfung als Arbeitsunfallfolgen zu entschädigen?
♦ Hessisches Landessozialgericht: EHEC-Infektion kein Arbeitsunfall
♦ Landessozialgericht Erfurt: Versicherungspflicht als landwirtschaftlicher Unternehmer durch Pflegemaßnahmen auf einer stillgelegten Ackerfläche?
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