DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2944-7127.2023.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-06-15 |
Die Europäische Kommission hat am 3.5.2022 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten (COM(2022) 197 final) vorgelegt. Mit dieser Verordnung sollen die Primär- und Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation, Patientensicherheit, Regulierungszwecke usw. geregelt werden. Dieser Verordnungsvorschlag ordnet sich in eine Reihe von Normsetzungsverfahren der EU zur Digitalisierung ein.
Das Normen-Dreieck aus § 14 SGB IX, § 139 SGB VII und § 43 SGB I gleicht bei näherer Betrachtung einem rechtlichen Bermuda-Dreieck. Während Rechtsprechung und Literatur zum jeweiligen Verhältnis von § 14 SGB IX zu § 43 SGB I sowie von § 139 SGB VII zu § 43 SGB I zu finden sind, scheint die Konkurrenz von § 14 SGB IX und § 139 SGB VII bislang kaum beleuchtet zu sein. In diesem Beitrag wird versucht, dies zu ändern.
Neue Stufe bei der Ausgleichsabgabe, Abschaffung der Bußgeldregelung: Der Gesetzentwurf zur Regelung eines inklusiven Arbeitsmarkt ist am 19. 4. 2023 im Ausschuss für Arbeit und Soziales in geänderter Fassung mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen und Die Linke angenommen worden. CDU/CSU lehnten den Gesetzentwurf ab, die AfD enthielt sich. Ein Änderungsantrag der Union wurde ebenso wie zwei Anträge von AfD (20/5999) und Die Linke (20/5820) abgelehnt.
♦ BSG zum Krankenversicherungsrecht, Urteil vom 7.4.2023 – B 1 KR 3/22 R
♦ Bericht des 1. Senats des BSG über seine Sitzung vom 11. Mai 2023
♦ LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.3.2023 – L 13 SF 7/21 EK AS
♦ LSG Baden-Württemberg: Sportverletzung eines Schülers beim Eishockeytraining im Verein ist kein Schulunfall
♦ LSG Berlin Brandenburg, Beschluss v. 6.2.2023 – L 1 KR 417/21
♦ SG Speyer zur Corona-Infektion als Arbeitsunfall
♦ SG Magdeburg, Urteil vom 17.2.2023 – S 34 KR 1447/18
♦ VG Hannover, Urteil vom 17.2.2023 – S 34 KR 1447/18
♦ VG Mainz: Impfung gegen Corona kein Dienstunfall
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.