DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2015.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-06-16 |
Die Deutsche Rentenversicherung entscheidet bei bestimmten Berufen, ob die Angehörigen dieser Berufe auf Grund ihrer Tätigkeit von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden können. Für die Befreiung ist ein Antrag sowie die Erfüllung spezifischer Voraussetzungen notwendig. Ob neben dem Bestehen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung im Sinne von § 7 SGB IV die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, hat das BSG in drei Entscheidungen zum Beruf des Syndikusanwaltes geprüft.
Der folgende Rechtsvergleich soll am Beispiel der für die deutsche gesetzliche Unfallversicherung typischen Merkmale veranschaulichen, wie sich die nationalen Systeme zur Absicherung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten organisatorisch und leistungsrechtlich innerhalb Europas unterscheiden.
Wenn ein Krankenhauspatient, etwa ein 90-jähriger Rentner und vielleicht moribund, von einem Krankenpfleger ermordet wird, kann das für ihn ein Arbeitsunfall sein, für den seiner Witwe, jünger oder älter, eine Witwenrente zu zahlen ist? So sehr das einem gewöhnlichen Denken, auch innerhalb der Sozialversicherung, etwas fremd ist, so sehr kann es doch sein. Und damit geben die kürzlich bekannt gewordenen Mordtaten eines Krankenpflegers Anlass, dies Außenstehenden nahe zu bringen, die ja bei dem Begriff „Arbeitsunfall“ Arbeit im landläufigen Sinne vor Augen haben.
„Zeit für das Wesentliche – die Menschen“. Dies wünschen sich viele Pflegekräfte. Dabei wird der hohe zeitliche Aufwand für die Dokumentation kritisiert. Tatsächlich beträgt der Aufwand im Durchschnitt ca. 11,5 Minuten pro Fall. Nun soll durch eine Vereinfachung der Strukturen Abhilfe geschaffen werden. Das entsprechende Modell wurde am 1.1.2015 eingeführt.
Vor über einem Jahrzehnt hat das Alterseinkünftegesetz die Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Bezüge neu geregelt, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 6. März 2002 den Anstoß dazu gegeben hatte. In einer Übergangszeit von 2005 bis 2040 werden die Renten in die „nachgelagerte Besteuerung“ überführt, das heißt die Beiträge zur Rentenversicherung sind steuerfrei; dafür müssen aber später die Renteneinkünfte selbst versteuert werden.
Einen neuen Höchststand von 202 Milliarden Euro haben die Alterungsrückstellungen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung (PKV) im Jahr 2014 erreicht. Davon entfielen – so der Vorsitzende des PKV-Verbandes Uwe Laue – 174 Milliarden Euro auf die Kranken- und 28 Milliarden Euro auf die Pflegeversicherung. „Trotz der Schuldenkrise und des ungünstigen Zinsumfeldes konnten wir den Rückstellungen der Privatversicherten im vergangenen Jahr rund acht Milliarden Euro neu zuführen“, bilanzierte Laue.
Seit dem Vorschlag der EU-Kommission für eine neue europäische Datenschutz-Grundverordnung im Jahr 2012 laufen die Verhandlungen. Das Europäische Parlament hat bereits im März 2014 in erster Lesung seinen Standpunkt festgelegt. Im März 2015 erreichte der Rat der Justiz- und Innenminister teilweise allgemeine Ausrichtungen zu zentralen Teilen des Vorschlages. Ein Kern des Verordnungsentwurfs sind die Grundsätze der Datenverarbeitung. Dabei geht es um Regelungen zur Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von sensiblen und einfachen Daten.
Beitragsberechnung bei verschiedenen Versorgungsbezügen
BSG, Urteil vom 17.12.2014 – B 12 KR 23/12 R –
Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost müssen die Kosten der Nachversicherung ausscheidender Beamter selbst tragen
BVerwG, Urteil vom 20.5.2015 – 6 C 4.14
Vorinstanzen: OVG Münster 13 A 42/11
Urteil vom 13. Mai 2013 VG Köln 22 K 1228/07
Urteil vom 26. Oktober 2010
BVerwG, Urteil vom 20.5.2015 – 6 C 5.14
Vorinstanzen: OVG Münster 13 A 40/11
Urteil vom 13. Mai 2013 VG Köln 22 K 1226/07
Urteil vom 26. Oktober 2010
BVerwG, Urteil vom 20.5.2015 – 6 C 6.14
Vorinstanzen: OVG Münster 13 A 41/11
Urteil vom 13. Mai 2013 VG Köln 22 K 1227/07
Urteil vom 26. Oktober 2010
Beschäftigungslosigkeit eines selbstständig tätigen Kindes
BFH, Urteil vom 18.12.2014 – III R 9/14 –
Eine OP-Krankenschwester ist keine Selbstständige
Hess. LSG, Urteil vom 26.3.2015 – L 8 KR 84/13 –
+++ Nur wenig konkrete Vorstellungen +++ Trotz höherer Leistungen der Pflegekassen höhere Zahlungen der Versicherten +++ Versicherte müssen weniger Zuzahlungen leisten +++ Die Sozialversicherung war 2014 weitgehend im Plus +++ Die Reserven der Rentenkassen schmelzen +++ Neues Meldeverfahren in der gesetzlichen Unfallversicherung +++ Über 365.000 Ärzte in Deutschland +++ Steigende Ausgaben für die Gesundheit +++ Mehr Widersprüche gegen die Ablehnung von Pflegestufen +++ Ausgaben für ärztliche Leistungen steigen ständig +++
+++ Die Pflegesatzverhandlung +++ Bereiter-Hahn / Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung +++
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