| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2944-7127.2024.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-05-13 |
Im Jahr 2023 sind einige Entscheidungen zum Themenkomplex der sogenannten Scheinselbstständigkeit ergangen. Dieser Beitrag beschreibt zunächst das Phänomen und erläutert dessen Bedeutung. Sodann werden die Haftungsrisiken der Scheinselbstständigkeit dargestellt. Anschließend wird auf einige zu dem Thema im Jahr 2023 ergangene sozialgerichtliche Entscheidungen eingegangen.
Die Gruppe Die Linke fordert in einem Antrag (20/11150), die Umrechnung der Löhne für die Berechnung der ostdeutschen Renten bis 2030 beizubehalten. Darin führen die Abgeordneten aus, dass die Löhne im Osten fast 35 Jahre nach dem Fall der Mauer noch immer hinter denen im Westen liegen. Das Jahresbruttogehalt der Vollzeitbeschäftigten im Osten habe 2023 im Durchschnitt fast 10.000 Euro unter dem im Westen gelegen. Prozentual würden die ausgezahlten Löhne im Osten damit noch immer 18 Prozent unter den Westlöhnen liegen, heißt es in dem Antrag.
♦ Terminbericht des 10. Senats des BSG über seine Sitzung vom 21.5.2024
♦ Höhe einer Altersrente aufgrund der Korrektur einer Hochrechnung
♦ Zu den rentenversicherungsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und der Einschränkung des Dispositionsrechts
♦ Ehemalige Grundsicherungsempfängerin haftet für Sozialbetrug ihres Lebensgefährten
♦ Versicherter Arbeitsweg oder nicht versicherter Abweg?
♦ BAG zum Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Corona-Infektion ohne Symptome
♦ ArbG Köln zum Präventionsverfahren bei Kündigung eines Schwerbehinderten innerhalb der ersten sechs Monate
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