DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2017.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-03-14 |
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) v. 23.12.2016 ist am 29.12.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Schon aus der Inhaltsübersicht ergibt sich, dass der Gesetzgeber den in ihm enthaltenen Regelungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten Geltung verschaffen will, nämlich in den Jahren 2017, 2018, 2020 und 2023. Das damit vorgesehene sukzessive Inkrafttreten des Gesetzes lässt sich als Einrichtung verschiedener Reformstufen umschreiben.
Chronische Schmerzen und die von ihnen ausgehenden Funktionseinschränkungen stehen nicht selten im Mittelpunkt von sozialrechtlichen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. Auf der Grundlage medizinischer Sachverständigengutachten müssen Behörden und Gerichte chronische Schmerzen feststellen und rechtlich bewerten. In der Sozialmedizin existieren Instrumentarien zur Objektivierung und zur Bewertung der Auswirkungen chronischer Schmerzen. Ihre Umsetzung stellt Sachverständige, Behörden und Gerichte vor besondere Herausforderungen.
„Geschäftsmodelle, die auf dem Zins beruhen, müssen sich deutlich verändern“. Die EZB drückt die Zinsen bis auf die Nulllinie und erhebt ergänzend seit Juni 2014 für kurzfristig nicht benötigtes angelegtes Geld (sog. Einlagefazilität) in steigendem Satz geldpolitisch motivierte Abgaben (sog. Negativzinsen). Diese Entwicklung fordert immer raschere Aktualisierungen der Anlagestrategien in allen Sektoren der Volkswirtschaft, die sich wechselseitig beeinflussen. Dies gilt im Privatsektor sowohl für das Management langfristiger Anlagen, wie Lebensversicherungen, Bausparkasse usw., als auch für das kurzfristige Finanzmanagement. Zum Beispiel haben die Banken in der Vergangenheit pro Kunde rd. 20 € Zinsen dadurch generiert, dass im Schnitt auf einem Girokonto rd. 2.000 € Bestand blieb.
Ihr Engagement in der Gesundheitsförderung baut die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ständig aus. Ausgaben von mehr als 317 Millionen Euro und damit neun Prozent mehr als 2014 weist der Präventionsbericht des GKV-Spitzenverbandes und des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes für das Jahr 2015 aus. Im Schnitt hat die GKV dabei 4,49 Euro in jeden einzelnen Versicherten investiert.
Deutlich auseinander gehen die Meinungen bei der Bundesregierung, den politischen Parteien und Verbänden darüber, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung in absehbarer Zeit zu senken. Ausgelöst hat die Diskussion ein unerwartet hoher Überschuss der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Höhe von 4,9 Milliarden Euro im vergangenen Jahr. Ursprünglich hatte die Nürnberger Behörde nur mit einem Plus von 1,8 Milliarden Euro gerechnet, kann jetzt aber ihr für Krisenzeiten angelegtes Finanzpolster weiter auffüllen, ohne auf staatliche Zuschüsse angewiesen zu sein.
Im Jahr 2016 lag der Geschäftsanfall beim Bundessozialgericht mit 3.691 Neueingängen in sämtlichen Verfahrensarten zwar deutlich unter dem des Jahres 2015; er war aber höher als in den „Rekordjahren“ 2012 und 2013. Bei den Revisionen sind die Neueingänge gegenüber 2015 um 4,4 % gestiegen, bei den Nichtzulassungsbeschwerden dagegen um 13,2 % gesunken. Im Jahr 2016 entfielen somit auf jede Revision etwa 6,6 Nichtzulassungsbeschwerden (2012: circa 4,7; 2013: circa 5,4; 2014: circa 6; 2015: circa 7,9).
§ 203 des Strafgesetzbuches (StGB) stellt den Schutz von Geheimnissen vor unbefugter Offenbarung sicher, die Angehörigen bestimmter Berufsgruppen (zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit anvertraut werden.
+++ Länderberichte zum Vorruhestand bei schwerer Tätigkeit +++ EU-Kommission sucht Direktbesteuerung +++ Keine Konvergenz bei Arzneimittelpreisen +++ Neue Initiative der EU-Kommission zur Förderung des Arbeitsschutzes +++ Hochrangige Konferenz zur Säule Sozialer Rechte +++ Arbeitsplan 2017 zur Gesundheitsstrategie beschlossen +++ Sozialversicherungsschutz im Europäischen Solidaritätskorps +++ BMG und BfArM starten Innovationsbüro als Anlaufstelle für Start-ups +++ Das Europäische Parlament zur Säule sozialer Rechte +++ EP-Ausschuss will Gesundheitssysteme untersuchen lassen +++
Beiträge für freiwillig in der GKV Versicherte während des Elterngeldbezugs
BSG, Urteil vom 30.11.2016 – B 12 KR 6/15 R –
Gesetzliche Unfallversicherung – Rettungshandlung – reflexartiges Ausweichmanöver eines Motorradfahrers
SG Dortmund, Urteil v. 2.11.2016 – S 17 U 955/14 –
+++ Gesetzliche Rentenversicherung mit höheren Reserven +++ Für fünf Jahre Beitragssatzstabilität +++ Dienstunfallfürsorge als Modellprojekt +++ Mitgliederverluste bei der privaten Krankenversicherung +++ Freiwillige Zusatzbeiträge contra Rentenabschläge +++ Weniger Organspenden im vergangenen Jahr +++ Zusatzbeiträge bereits ab 50 Jahren +++ Höhere Umsätze bei weniger Verordnungen +++ Neues Online-Informationsportal +++ Termin-Servicestellen sind umstritten +++ Arbeitgeber-Beitragszuschuss zur Pflegeversicherung +++ Milliarden für die Ost-West-Rentenangleichung +++ 876 Millionen Euro für Ergotherapie +++ Bis zu zehn Millionen Euro Zwangsgeld bei Diagnosebetrug +++ Verbesserungen für erwerbsgeminderte Personen +++ Pflegebedürftigkeit in Deutschland +++ Der Nutzwert von Medikamenten +++ Waisenrentner jetzt beitragsfrei krankenversichert +++
+++ Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht e. V. +++
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