DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2023.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-09-13 |
Die Zeiten haben sich gewandelt: So fand bei der Sozialwahl 2023 der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur noch bei fünf Versicherungsträgern eine Wahlhandlung statt. Bei den übrigen Krankenkassen wurde die neue Selbstverwaltung im Rahmen von Friedenswahlen gebildet. Das hat auch etwas mit dem heutigen Selbstverständnis und dem Bild der Kassen zu tun. Sie werden nämlich nicht mehr wie „früher“ als Selbsthilfeeinrichtungen, sondern eher als moderne Wirtschaftsunternehmen verstanden. So sehen die Kassen in ihren Versicherten denn auch nicht mehr die Mitglieder, sondern die Kunden. Und diese auch so angesprochenen Kunden identifizieren sich längst nicht mehr wie „früher“ mit deren mehr oder minder homogenen Mitgliedergemeinschaften.
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 16.8.2023 hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Kampagne zur Aufklärung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen gestartet. Schon während des Gesetzgebungsverfahrens wird damit dem Eindruck entgegengetreten, der Konsum von Cannabis sei ungefährlich. Um die Zielgruppe zu erreichen, läuft die Kampagne hauptsächlich über die digitalen Kanäle des Ministeriums. Aufgehängt ist die Kampagne am scheinbaren Widerspruch von Legalisierung und mit dem Konsum verbundener Risiken. Zentrales Element wird deshalb der Claim „Legal, aber …“ sein. Hierzu Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Das Cannabisgesetz markiert einen Wendepunkt einer leider gescheiterten Cannabisdrogenpolitik.
♦ Bericht des 5. Senats des BSG über seine Sitzung vom 26. Juli 2023
♦ Bericht des 12. Senats des BSG über seine Sitzung vom 20. Juli 2023
♦ Bericht des 6. Senats des BSG über seine Sitzung vom 19.6.2023
♦ LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.6.2023–L6U78/21
♦ LSG München zur Versorgung mit dem Medikament Pentobarbital oder Alternativen zur Verwirklichung des Wunsches nach einem selbstbestimmten Lebensende
♦ LSG München zur Kostentragung für Gutachten im sozialgerichtlichen Verfahren bei unrichtiger Sachbehandlung durch das Gericht
♦ SG Frankfurt zur Höhe des der Klägerin gewährten Krankengeldes
♦ SG Berlin zur Festsetzung der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung
♦ Verbitterungsstörung ist kein Immunisierungsschaden
♦ LSG Baden Württemberg: Hundehaltung gehört nicht zum Existenzminimum
♦ Kein Anspruch auf Vergütung bei ruhender Approbation eines Arztes
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