DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2944-7127.2011.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-12-15 |
Das Urteil des Unfallsenats des BSG vom 9.11.2010 hat Köhler zum Anlass genommen, auf neuere Tendenzen in der Rechtsprechung des 2. Senats des BSG zum Begriff der gemischten Tätigkeit hinzuweisen, wobei offen bleibt, ob Köhler diese Entwicklung letztlich positiv bewertet.
Ein Unfallversicherungsträger hat keinen Erstattungsanspruch gemäß § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB X als unzuständiger Leistungsträger gegen den Rentenversicherungsträger, wenn sich nachträglich herausstellt, dass er einem Versicherten zu Unrecht Verletztenrente gezahlt hat, die der Rentenversicherungsträger auf die dem Versicherten gezahlte Rente wegen Erwerbsunfähigkeit angerechnet hat.
Nach § 1 Satz 1 SGB IX dienen die Leistungen an behinderte Menschen dazu, deren Selbstbestimmung zu fördern. Zur Verwirklichung dieses Ziels muss dem behinderten Menschen vorrangig dafür Hilfestellung geleistet werden, um die Reinigung des Intimbereichs selbst ohne Mithilfe anderer Personen durchzuführen, sofern und soweit ihm dies möglich ist.
Die gute Wirtschaftslage in Deutschland wirkt sich auch positiv auf die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus.
Vor einer neuen Ära und einer nachhaltigen Veränderung steht das bundesdeutsche Gesundheitswesen: Seit Oktober 2011 geben die gesetzlichen Krankenkassen nach jahrelangem Streit zwischen Ärzten, Krankenkassen und Politik die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) an ihre Mitglieder bzw. Versicherten aus.
Der Verfasser setzt die in Heft 8/2011 begonnene Kommentierung von Entscheidung zum Sozial verwaltungsverfahren fort.
„Die Verteilungsspielräume werden enger“, so die einleitende Feststellung von Prof. Dr. Ulrich Becker (Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik) zu Beginn der Bundestagung. Gewissermaßen vor Beginn der damit angekündigten Mangeldiskussion bereitete Prof. Dr. Franz Reimer (Universität Gießen) über das Thema „Qualitätssicherung als Verwaltungsaufgabe“ den Boden für ein öffentlich-rechtliches Verständnis von Qualitätssicherung.
Beim diesjährigen Presseseminar der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) in Würzburg hoben sich die Verantwortlichen die Überraschungen für den zweiten Tag auf: Die gute Finanzlage der Rentenversicherungsträger ermöglicht es, den Beitragssatz zum 1. Januar 2012 abzusenken.
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