DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2944-7127.2022.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-01-14 |
Die Zunahme der Digitalisierung ermöglicht in vielen Bereichen Arbeit außerhalb fremder Betriebsstätten, die teilweise nicht einmal an eine bestimmte (private) Wohnung (Homeoffice) gebunden ist, sondern an beliebigen Orten verrichtet werden kann (mobile Arbeit). Die Corona-Pandemie hat diesen Trend erheblich verstärkt. Neben der Diskussion über Vor- und Nachteile der Arbeit außerhalb eines Firmen- oder Bürogebäudes für das psychische Wohlbefinden der Beschäftigten sowie für Gesellschaft und Wirtschaft ist seit längerem der Umfang des Unfallversicherungsschutzes im Streit.
Angesichts der angespannten Finanzlage in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll der Bundeszuschuss für 2022 nochmals um sieben Milliarden Euro erhöht werden. Das sieht eine Verordnung (20/8) der amtierenden Bundesregierung vor. Zusammen mit dem gesetzlich vorgesehenen Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro soll der Bund im nächsten Jahr nun insgesamt 28,5 Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds überweisen.
♦ Bericht des 1. Senats des Bundessozialgerichts über seine Sitzung vom 10.11.2021
♦ Bericht des 9. Senats des Bundessozialgerichts über seine Sitzung vom 16.12.2021
♦ LSG München Urteil vom 7.10.2021 – L 7 U 356/19
♦ LSG Stuttgart: Weg anlässlich Wartung eines Jobrades kann unfallversichert sein
+++ Vizepräsident des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Thomas Voelzke in den Ruhestand verabschiedet +++ Neue Berufungsperiode des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten beginnt +++
Herausgegeben von Prof. Dr. Peter Udsching,Vors. Richter am Bundessozialgericht a. D. und Prof. Dr. Christian Rolfs,
Universität zu Köln 2021, 577 Seiten, fester Einband, 152,– Euro (D)
ISBN 978-3-503-20527-1
Erich Schmidt Verlag Berlin
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