DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2023.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-05-05 |
Nachdem in Teil I dieses Beitrags (WzS 03.23, S. 63 ff.) der Regelfall unversicherter Incentive-Veranstaltungen in Abgrenzung zu versicherten betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen dargestellt worden war, geht es nunmehr im zweiten Teil insbesondere um die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme an sportlichen und kulturellen Aktivitäten im Anschluss an Tagungen, Schulungen usw. als sog. Teambuilding-Maßnahme unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.
Rentenangleichung Ost wird ein Jahr früher als geplant erreicht
Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steigt die Rente zum 1. Juli 2023 in Westdeutschland um 4,39 Prozent und in den neuen Ländern um 5,86 Prozent. Damit gilt in West und Ost ein gleich hoher aktueller Rentenwert. Wegen der höheren Lohnsteigerung im Osten wird die Rentenangleichung Ost ein Jahr früher erreicht als gesetzlich vorgesehen.
♦ Sozialwahlen in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
♦ Bericht des 1. Senats des BSG über seine Sitzung vom 7.3.2023
♦ Bericht des 9. Senat des Bundessozialgerichts über seine Sitzung vom 9.3.2023
♦ Bericht des 12. Senats des BSG über seine Sitzung vom 13.3.2023
♦ LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. September 2022 –L8U3962/20
♦ Urteil des Hessischen LSG vom 7.2.2023 – L 3 U 202/21
♦ LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.09.2022–L8R1633/22
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