DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2944-7127.2021.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-08-16 |
Das Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) ist zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Am 2. Juli 2020 hatte der Bundestag das Grundrentengesetz nach einer intensiven Debatte um die Ausgestaltung von Mindestsicherungselementen im umlagefinanzierten Äquivalenzsystem der gesetzlichen Rentenversicherung verabschiedet. Seine Inhalte stehen seitdem fest. Im Bundesgesetzblatt wurde das Gesetz am 18. August 2020 verkündet.
Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann seit dem 1. Juli 2021 neue Leistungen der gKV beanspruchen – und zwar die systematische Behandlung von Parodontitis sowie die sogenannte Kryokonservierung. Dies teilte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in zwei separaten Pressemeldungen mit.
Bericht des 3. Senats des BSG über seine Sitzung vom 17. Juni 2021
LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.5.2021 - L 3 U 1001/20
Landessozialgericht NRW, Beschluss vom 23.4.2021 – L 18 R 1114/16
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