DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2018.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-03-21 |
Seit den Koalitionsverhandlungen zwischen der CDU/CSU und der SPD sind die Unterschiede des Krankenversicherungsschutzes zwischen der GKV und der PKV wieder einmal im Gespräch. Da dabei die Benachteiligung von GKV-Versicherten bei der ärztlichen Behandlung im Vordergrund steht, wird vor allem über eine Angleichung der Honorarordnungen für gesetzlich und privat Krankenversicherte diskutiert. Mit einer Angleichung soll den Ärzten der Anreiz genommen werden, PKV-Versicherte zu bevorzugen. Allerdings sind die Unterschiede zwischen beiden Systemen viel komplexer als es auf den ersten Blick erscheint. Auch und gerade die sich auf den Wettbewerb der Systeme nachhaltig auswirkenden Finanzierungsformen spielen dabei eine große Rolle.
Immer wieder fällt der Blick auf das Soziale in Europa. Der sozialen Dimension der europäischen Integration kommt eine zunehmende Bedeutung zu: Die Bürgerinnen und Bürger Europas werden die weitere Integration in Zukunft daran messen, ob sie an den Vorteilen dieser Entwicklung auch tatsächlich teilnehmen.
Während gesetzliche Renten- und Unfallversicherung zum Jahreswechsel 2017/18 keine Veränderungen im Bestand ihrer insgesamt 49 Versicherungsträger aufwiesen und alles beim Alten blieb, setzten sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Fusionen, wenn auch eingeschränkt, fort. Dies verwundert nicht, ist doch die GKV der einzige Versicherungszweig, in dem noch echter Wettbewerb herrscht.
17 der derzeit noch 109 gesetzlichen Krankenkassen haben zu Jahresbeginn ihren Zusatzbeitrag gesenkt, während acht Krankenkassen zu einer Erhöhung gezwungen waren. Bei 84 Krankenkassen blieb der Zusatzbeitrag zum Jahreswechsel 2017/18 unverändert, wie aus einer Krankenkassenliste des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hervorgeht (www.gkv.zusatzbeitraege.de).
Der Bundesrat hat am 22. September 2017 das vom Bundestag bereits am 22. Juni 2017 beschlossene Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte (EMöGG) gebilligt. Bernd Preiß, ESV-Redaktion Recht, sprach für die WzS mit Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, was sich durch dieses Gesetz ändern wird.
Der Bundesrat möchte die Verfahren der Sozialgerichte beschleunigen, um insbesondere die hohen Fallzahlen bei den Hartz-IV-Klagen schneller abzubauen. In einem am 2. Februar 2018 beschlossenen Gesetzentwurf schlägt er dem Bundestag Vereinfachungen vor allem im Prozessrecht vor.
+++ Soziale Absicherung aller Erwerbstätigen: Brauchen wir eine Initiative auf EU-Ebene? +++ Europäische Sozialversicherungsnummer in Sicht +++ Das „Herbstpaket“ des Europäischen Semesters 2018 +++ Bulgarische Ratspräsidentschaft +++ Soziale Sicherheit der „Gigworker“ +++ Wie geht es dem Gesundheitssystem in Österreich? +++ Transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen für atypisch Beschäftigte +++
Wegeunfall bei Weg durchs Dachfenster
BSG, Urteil vom 31.8.2017 – B 2 U 2/16 R –
+++ Erwerbstätig im Rentenalter +++ Patienten nutzten öfters die Servicestellen der Ärzte +++ Frist zur Entrichtung freiwilliger Rentenbeiträge +++ Gewalt am Arbeitsplatz +++ Krankenkassen melden Mitglieder-Rekord +++ Umfassender Schutz für Selbstständige +++ Patientendaten rascher nutzen +++ Gemeinsame Beratung +++ Beliebtes Elterngeld Plus +++ Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages? +++ Längere Wartezeiten beim Arzt viermal im Jahr +++ Keine Mütterrente aus Beiträgen +++ Weniger Organspenden in Deutschland +++ Zahl der Apotheken nimmt weiter ab +++ Preisgünstig in die Krankenversicherung der Rentner +++ Besserer Impfschutz gegen Grippe? +++ Unerwarteter Anstieg bei Hartz IV-Kosten +++ Höhere Rentenreserven +++
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