DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2944-7127.2024.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-09-13 |
Bei der Auslegung von Bescheiden der Unfallversicherungsträger herrscht in der sozialgerichtlichen Praxis erhebliche Unsicherheit. Vor diesem Hintergrund will der Beitrag einen Überblick darüber geben, wie und aufgrund welcher Erwägungen der für die Gesetzliche Unfallversicherung zuständige 2. Senat des BSG häufig vorkommende Formulierungen in Bescheiden ausgelegt hat.
Die Förderung von Versorgungsinnovationen durch die Krankenkassen ist Thema einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (20/12451). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, welche gesetzlichen Krankenversicherungen ihren Versicherten gemäß Paragraf 68b Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Versorgungsinnovationen angeboten haben.
◆ Terminbericht des 3. Senats des BSG vom 27.6.2024
◆ Terminbericht des 5. Senats des BSG über seine Sitzung vom 8.8.2024
◆ Bericht des 10. Senats des BSG über seine Sitzung vom 11.6.2024
◆ Bericht des 12. Senats des BSG über seine Sitzung vom 12.6.2024
◆ LSG Berlin-Brandenburg: Kein Wechsel von privater in gesetzliche Krankenversicherung durch kurzzeitigen Teilrentenbezug
◆ LSG Niedersachsen-Bremen: UV-Schutzkleidung keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen
◆ LSG Sachsen-Anhalt: Schlag mit Vase auf Kopf eines Betreuers kann Arbeitsunfall sein
◆ Zum Anspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung auf Versorgung mit orthopädischen Maßschuhen
◆ LSG Niedersachsen-Bremen lehnt Beteiligung der gesetzlichen Krankenkasse an den Kosten für Entwöhnung in Privatklinik ab
◆ SG Berlin zu Witwerrente trotz Nothochzeit im Krankenhaus
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