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Dokument Wege zur Sozialversicherung Ausgabe 02 2016
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Inhalt der Ausgabe 02/2016

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2944-7127.2016.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2944-7127
Ausgabe / Jahr: 2 / 2016
Veröffentlicht: 2016-02-15

Editorial

Editorial

  • Dr. Linda Nehring

Inhalt

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Aufsätze

Bildung eines Vorsorgefonds in der Pflegeversicherung (SGB XI)

  • Gerhard Dalichau

Mit dem PSG I ist die Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds (Sondervermögen „Vorsorgefonds der sozialen Pflegeversicherung“) in den §§ 131 bis 139 SGB XI vorgegeben worden. Ein Beitragsanteil von 0,1 Prozentpunkten wird über rund 20 Jahre angesammelt werden (Ansparphase) und anschließend über rund 20 Jahre zur Absenkung der dann im Hinblick auf die demographische Entwicklung zu erwartenden Beitragserhöhung von etwa 0,1 Prozentpunkten beitragen (Entnahmephase). Dies soll zugleich ein Beitrag zur Nachhaltigkeit der Versorgung sein. Konzeption und Regelung des Pflegevorsorgefonds haben vielfach Kritik erfahren.

Die Zwangsvollstreckung in Sozialleistungen

  • Priv.-Doz. Dr. Daniel Matthias Klocke

Die Pfändung von Sozialleistungen stellt das Schnittfeld von Zwangsvollstreckungs- und Sozialrecht dar. Im Zentrum der praktisch bedeutsamen Problematik steht die Auflösung der Kollision der mit den Sozialleistungen verfolgten Zwecke mit dem Entzug der Vermögensposition auf Seiten des Berechtigten durch Pfändung und Überweisung.

Soziale Nachhaltigkeit: Anforderungen an die künftige soziale Sicherung

  • Dipl.-Volkswirt Udo Kruse

Vor dem Hintergrund des tiefgreifenden demografischen Wandels sowie der sich abzeichnenden Veränderungen in der Arbeitswelt und auch im Zusammenleben der Menschen wird zunehmend die Frage diskutiert, ob die soziale Sicherung in ihren heutigen Strukturen zukunftsfähig ist. Genügt sie den Anforderungen der Gesellschaft des 21. Jahrhunderts? Immerhin wurden bereits mit der Agenda 2010 erste Korrekturen an der klassischen sozialen Sicherung vorgenommen. Doch reicht das aus? Kritiker mahnen weitere Reformen mit mehr privater Vorsorge an. Ihr Stichwort heißt „Eigenverantwortung“. Aber entspricht das dem Postulat der sozialen Nachhaltigkeit, nach dem in der Gegenwart keine Änderungen der sozialen Sicherung vorgenommen werden sollten, die von späteren Generationen nicht gewollt sein könnten?

Kurzbeiträge

Lebenslange Speicherung der Lichtbilder aller gesetzlich Krankenversicherten?

  • Dr. Wolfgang Ziebarth

Mit Pressemitteilung vom 1.12.2015 hat das SG Mainz berichtet, über die Praxis einer gesetzlichen Krankenversicherung verhandelt zu haben, die die zwecks Ausstellung der Versichertenkarten angefertigten Lichtbilder dauerhaft aufbewahrt. Eine Entscheidung sei nicht gefallen, weil die Parteien sich auf eine Löschung „verständigt“ hätten. Zu Ende gedacht würde so ein „Schatten-Erkennungsdienst“ für nahezu alle 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten entstehen; lediglich Personen unter fünfzehn Jahren wären nicht betroffen.

Wieder Wahlen in der Sozialversicherung im Jahr 2017

  • Dr. jur. Dieter Leopold

Der Blick geht bereits weit voraus in das übernächste Jahr: Am Mittwoch, dem 31. Mai 2017, finden die nächsten Sozialwahlen bei den Versicherungsträgern – Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sowie Rentenversicherungsträger – statt. Dabei werden zum zwölften Mal in der Nachkriegszeit die Selbstverwaltungsorgane, die sich, von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse abgesehen, stets aus Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber zusammensetzen, gewählt. Bei den Unfall- und Rentenversicherungsträgern ist es die Vertreterversammlung und im Bereich der Krankenversicherung der Verwaltungsrat.

Der Ausgabenanstieg hat sich abgeflacht

  • Dr. jur. Dieter Leopold

In Zeiten, in denen das Gesundheitswesen ständig für Schlagzeilen, meist mit negativem Inhalt sorgt, kommt eine positive Nachricht aus dem Bundesgesundheitsministerium: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) konnte im dritten Quartal 2015 ihre Finanzsituation verbessern und das Defizit verringern. Es lag bei 395 Millionen Euro. Nach den ersten sechs Monaten 2015 hatte der Fehlbetrag noch 492 Millionen Euro betragen. Ausgabenintensive Projekte der Großen Koalition im ambulanten und stationären Sektor werden nach Ansicht von Experten erst in diesem Jahr zu Buche schlagen.

Das Gesetz zur Organisationsreform in der Rentenversicherung im Rückblick

  • Dr. jur. Dieter Leopold

Am 1. Januar 2005 ist nach einer langen Vorlaufzeit das „Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung“ vom 9. Dezember 2004 in Kraft getreten – Anlass für den Präsidenten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund, Dr. Axel Reimann, zu einem Dezenniums-Rückblick beim Presseseminar in Würzburg. Sein Fazit: „Die zentralen Vorgaben des Gesetzes, auf das sich die Rentenversicherung selbst verständigt hatte, sind umgesetzt. Die Rentenversicherung hat Handlungsfähigkeit bewiesen. Ihre Effektivität und Effizienz wurden erhöht und gleichzeitig die Kundenorientierung gestärkt. Die Organisationsreform stellt ein gutes Beispiel für eine gelungene Verwaltungsreform dar.“

Gesetzgebung und Praxis

Verfahren zur Errichtung der dritten Pflegekommission eingeleitet

Die Dienstnehmerseite und die Dienstgeberseite der Caritas haben am 15. Dezember 2015 einen Antrag auf Errichtung einer Kommission zur Erarbeitung von Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche (Pflegekommission) gestellt. Die auf Grundlage der Empfehlungen der letzten (zweiten) Pflegekommission erlassene Mindestlohnverordnung für die Pflegebranche läuft zum 31. Oktober 2017 aus.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig bringen Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe ins Kabinett

Der demografische Wandel prägt und verändert unsere Gesellschaft. Die Sicherung einer qualitativ hochwertigen Pflegeversorgung ist eine der gesellschaftspolitisch wichtigen Aufgaben der nächsten Jahre. Das Bundeskabinett hat heute (Mittwoch) den von Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe und Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe beschlossen.

Ausgaben für Heilmittel stark gestiegen

Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Heilmittel sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7283) auf eine Kleine Anfrage (18/7161) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einkommenssituation der Heilmittelerbringer schreibt, kletterten die Ausgaben zwischen 2010 und 2014 von 4,61 Milliarden Euro auf 5,69 Milliarden Euro. Das entspricht einem Zuwachs um gut 23,4 Prozent.

Nachrichten aus der EU

EuGH zu Pensionsansprüchen in Zypern

Der EuGH hat entschieden, dass die zyprischen Rechtsvorschriften über Ansprüche auf Altersruhegeld, die Wanderarbeitnehmer gegenüber Arbeitnehmern, die Zypern nicht verlassen, benachteiligen, gegen das Unionsrecht verstoßen.

Rechtsprechung

Rechtsprechung des Bundessozialgerichts

Keine Ausschlussfrist beim Erstattungsanspruch nach § 175 SGB VII zwischen UV-Trägern
BSG, Urteil vom 23.7.2015 – B 2 U 15/14 R –

Rechtsprechung der Instanzgerichte

Grundsicherung für Arbeitsuchende – Arbeitnehmerbegriff i. S. d. Freizügigkeitsrichtlinie
SG Berlin, Beschluss vom 7.1.2016 – S 37 AS 26238/15 ER

Aktuelles

+++ WzS-Ticker +++ / Personalia

+++ Neue Altersgrenzen +++ Schutz vor „Mondpreisen“ +++ Rücklagen von 7,8 Milliarden Euro +++ Kampagne für höhere Renten +++ Nur zum Schein selbstständig +++ Privat Versicherte seltener beim Arzt +++ Hohe Rücklagen bei der gesetzlichen Rentenversicherung +++ Hilfe für 2,73 Millionen Menschen +++ Schneller ein Termin beim Arzt +++ Nachforderungen in dreistelliger Millionenhöhe +++ Mehr Pflegeheimplätze notwendig +++ Neuregelung des Mutterschutzes +++ Weniger meldepflichtige Arbeitsunfälle +++ Innovation und Versorgungsforschung im Mittelpunkt +++ Immer mehr Langzeitkranke +++ Unrentable Kliniken schließen +++ Der steuerpflichtige Anteil der Rente +++ Verzicht auf Elterngeld aus steuerlichen Gründen +++ Zunehmend eigenes Geld für Medikamente +++ Gedanken an die spätere Rente +++ Wieder mehr Arbeitnehmer mit 63 Jahren und älter +++

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