DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2013.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-08-16 |
Der Gesetzgeber hat das Transplantationsgesetz in den vergangenen Monaten gleich mehrfach punktuell geändert. Zum einen wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes die europäische Richtlinie über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe umgesetzt und das Transplantationsgesetz in organisationsstruktureller Hinsicht modifiziert.
Seit 1. 4. 2007 ist offiziell jeder Mensch in irgendeiner Weise gegen Krankheit abgesichert. Eingeführt wurde dies durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsgesetz-GKV-WSG) vom 26. 3. 2007. Die hier neu geschaffene Versichertengruppe ist heute wieder Mittelpunkt des öffentlichen Interesses, weil es in diesem Bereich viele Rückstände bei der Beitragszahlung gibt und dafür sehr hohe Säumniszuschläge (es wird sogar von Wucherzinsen gesprochen) erhoben werden.
In Deutschland sterben jedes Jahr über 2.300 Kinder im ersten Lebensjahr. 1 Das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) enthält mit § 4 Abs. 4 BEEG eine Regelung zur vorzeitigen Beendigung des Elterngeldes im Fall des Versterbens eines Kindes während der Elternzeit. Der Beitrag setzt sich mit der Frage der Vereinbarkeit von § 4 Abs. 4 BEEG mit Verfassungsrecht auseinander und gibt Hinweise zur verfassungskonformen Ausgestaltung des BEEG.
In abgeschwächter Form scheint sich die Erfolgsbilanz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch in diesem Jahr fortzusetzen: Die 134 gesetzlichen Krankenkassen haben nach den vorliegenden Finanzergebnissen das erste Quartal 2013 mit einem Überschuss von 850 Millionen Euro abgeschlossen. Dabei standen den Einnahmen in Höhe von 48,87 Milliarden Euro Ausgaben von 48,02 Milliarden Euro gegenüber.
Mehr und mehr in die Schlagzeilen gerät – nicht zuletzt wegen des in die Gänge gekommenen Bundestags-Wahlkampfes – die von SPD, Grünen, Linken und auch Gewerkschaften favorisierte Bürgerversicherung. Ihre Einführung hätte nicht nur für die private Krankenversicherung (PKV) heute noch nicht absehbare Folgen. Auch Versicherungsagenten, Ärzte und Zahnärzte, die nur auf Privatpatienten spezialisiert sind, sowie Beihilfe- und Abrechnungsstellen wären von einer solchen tief greifenden Maßnahme unmittelbar betroffen.
Die Künstlersozialkasse (KSK), zum 1. Januar 1983 unter dem damaligen Bundesarbeitsminister Herbert Ehrenberg ins Leben gerufen und heute bei der Unfallkasse des Bundes angesiedelt, droht mehr und mehr in eine finanzielle Schieflage zu geraten. Schuld daran sind vor allem ausbleibende Zahlungen der zu Künstlersozialabgabe verpflichteten Unternehmer („Verwerter“) sowie mangelhafte Kontrollen durch die gesetzliche Rentenversicherung.
Das Bundesversicherungsamt (BVA) muss das Berechnungsverfahren für die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds an die Krankenkassen für das Jahr 2013 ändern, weil in dem bisherigen Verfahren die Ausgaben Verstorbener unzureichend berücksichtigt werden. Dies hat der 16. Senat des LSG NRW am 4. 7. 2013 entschieden.
+++ Belgische Beschwerde gegen Deutschland wegen Sozialdumpings +++ Die Deutschen: Vermögensarm, aber rentenreich? +++
§§ 13 Abs. 3, 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, 115a SBG V,
§ 6 Abs. 2 KrTransp-RL, § 14 SBG IX
+++ Standardrente +++ Wenn Ärzte nicht sorgfältig arbeiten +++ Hartz IV-Klagen in 44 Prozent aller Fälle erfolgreich +++ Der „Pflege-TÜV“ in der Kritik +++ 22 Rehabilitationszentren der Rentenversicherung +++ Künftig kein Chefarzt-Bonus mehr +++ Der Zahnarzt kommt nach Hause +++ Krankenstand auf Rekordniveau +++ Jeder vierte Vater beansprucht Elterngeld +++ Überzahlte Renten in Millionenhöhe +++ Ein „Zuschlag“ auf die Altersrente +++
+++ Höfling, Transplantationsgesetz – Kommentar +++
+++ Liebold / Zalewski, Kassenarztrecht +++ Luthe / Palsherm, Fürsorgerecht: Grundsicherung und Sozialhilfe +++
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: