DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2021.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-03-15 |
Kindererziehungszeiten werden angerechnet, wenn die Erziehung in Deutschland erfolgt. Nach deutschem Recht werden Erziehungszeiten im Ausland auch angerechnet, wenn eine enge Anbindung der erziehenden Person an die deutsche Rentenversicherung besteht; Entsprechendes gilt für den begleitenden Ehegatten/ Lebenspartner. Für Erziehungszeiten in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union enthält das Unionsrecht, das insoweit die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes umsetzt, weitere Verbesserungen.
Am 1.4.2021 wird die studentische Unfallversicherung als Teil der sog. Schülerunfallversicherung (§ 2 Abs. 1 Nr. 8a bis c SGB VII) 50 Jahre alt. Dadurch wurde den betreuten Kindern, Schülern und Studierenden im wahrsten Sinne des Wortes ein „Weg zur Sozialversicherung“ geebnet, der sich bewährt hat. Lange Zeit war der Aspekt der Sportausübung im hochschulischen Bereich kein erkennbarer Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Eine spürbare Dynamik scheint erst durch die Änderung der BSG-Rechtsprechung zum Betriebssport durch das Urteil vom 13.12.2005 (B 2 U 29/04 R) entstanden zu sein, da beginnend ab dem Jahr 2009 mehrere Urteile bekannt wurden.
Das Bundeskabinett hat das Teilhabestärkungsgesetz beschlossen, um Menschen mit Behinderungen neue Möglichkeiten im Alltag zu geben. Zudem sieht das Gesetz die Umsetzung eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in der Sozialhilfe sowie Vereinfachungen beim Meldeverfahren zum Kurzarbeitergeld vor.
LSG Niedersachsen-Bremen vom 19.3.2020 – L 14 U 98/19
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